Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt bei der Sommerweidehaltung Ihrer Milchkühe und Färsen (weibliche Rinder, die älter als 12 Monate sind und noch nicht gekalbt haben). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der in der Weideperiode gehaltenen und im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) angemeldeten Tiere und beträgtEUR60,00 je berücksichtigungsfähiger Großvieheinheit (GVE, Kühe und Rinder von mehr als 2 Jahren sind 1,0 GVE, Rinder von 6 Monaten bis 2 Jahren sind 0,6 GVE). Bei Beantragung einer Weidegruppe Färsen können pauschal 80 Prozent berücksichtigt werden. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR500,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Weidehaltungszeitraums, spätestens jedoch bis zum 15.5., elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
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Bundesministerium des Innern (BMI)
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