Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert den Übergang von Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtige Arbeit und Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für folgende Personengruppen: Sie erhalten die Förderung Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei der Fachberatung der Integrationsfachdienste vor Ort sowie beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), LVR-Inklusionsamt.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG