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💰 Zuschuss

LWL-Budget für Arbeit

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
inklusionsamt-arbeit@lwl.org
📞
0251 5914891
📞
0251 5916818
🔗
www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de
🔗
www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de

Zielgruppen

behindertejugendmigrantensozial

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) fördert die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt für folgende Personengruppen: Folgende Leistungen können Sie bekommen: Bestandteil des LWL-Budgets für Arbeit sind außerdem Leistungen aus dem LWL-Budget für Ausbildung: Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber erhalten die Förderung für ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Ausbildunglehrgang mit Werkstattbeschäftigten aus dem Arbeitsbereich einer westfälisch-lippischen WfbM oder eines anderen Leistungsanbieters. Die Höhe der Förderung beträgt bei Einen Lohnkostenzuschuss können Sie für bis zu 5 Jahre erhalten. Bei einem Lohnkostenzuschuss für Werkstatt-Wechsler ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbewilligung möglich. Im Rahmen des LWL-Budgets für Ausbildung können Sie unter anderem die Erstattung der angemessenen betrieblichen Ausbildungsvergütung einschließlich Ihres Anteils als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und des Beitrages zur Unfallversicherung sowie die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule erhalten. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei der Fachberatung der Integrationsfachdienste vor Ort sowie beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Inklusionsamt Arbeit.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•1.1Zu § 1 Ziffer 1 RL:
•Zum geförderten Personenkreis gehören Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2Abs.1SGBIX.
•Die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist keine Voraussetzung für die Leistungsgewährung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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inklusionsamt-arbeit@lwl.org
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0251 5914891
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0251 5916818
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www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de
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