Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie ökologische landwirtschaftliche Bewirtschaftungsverfahren und -methoden einführen oder beibehalten und damit verbundene Mehrausgaben haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR500,00 pro Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6. vor Beginn des Verpflichtungszeitraums über das Antragsportal an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
§ 4 und
Verordnung und liegen in Nordrhein-Westfalen