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💰 Zuschuss

Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutschein

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@nbank.de
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+49 511 30031-0
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+49 511 30031-11
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021/1060
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www.nbank.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch einen Innovationsgutschein, wenn Sie Forschungsinfrastruktur außerhalb Ihres Unternehmens in Anspruch nehmen wollen. Sie erhalten die Förderung für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister, um ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, ein neues Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung zu entwickeln oder weiterzuentwickeln. Zu den Leistungen gehören zum Beispiel Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäßKMU-Definition derEUder gewerblichen Wirtschaft.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Gefördert werden Vorhaben, die im jeweiligen Programmgebiet der Regionenkategorien (SER/ÜR) durchgeführt werden (Artikel 108Abs.2 Buchst. b und c der Verordnung [EU] 2021/1060). Eine Förderung von
•Antragsberechtigt sind ausschließlich Antragsteller, die eine Betriebsstätte in Niedersachsen betreiben.
•Die Vorhaben müssen in einem der Stärkefelder der RIS3-Strategie durchgeführt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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