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💰 Zuschuss

Stärkung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur im Geschäftsbereich des MW

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@nbank.de
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+49 511 30031-0
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+49 511 30031-11
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021/1060
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Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Forschungseinrichtung bei Vorhaben, die die niedersächsische außeruniversitäre Forschungsinfrastruktur in nicht gewinnorientiert arbeitenden Institutionen stärken. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Sie erhalten die Förderung für Investitionen in den Auf- und Ausbau, die Erweiterung und/oder die Modernisierung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses aus demEFREbeträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben für normalerweise 3 Jahre. Für nichtwirtschaftliche Bereiche kann die Förderung durch Landesmittel auf bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben ergänzt werden. Zum Zeitpunkt der Bewilligung müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mehr alsEUR200.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind nicht gewinnorientierte Institutionen der Forschungsinfrastruktur ingenieur- und naturwissenschaftlicher Disziplinen als juristische Personen des öffentlichen und privaten Recht
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Gefördert werden Vorhaben, die im jeweiligen Programmgebiet der Regionenkategorien (SER/ÜR) durchgeführt werden (Artikel 108Abs.2 Buchst. b und c der Verordnung (EU) 2021/1060.
•Antragsberechtigt sind ausschließlich Antragsteller, die eine Betriebsstätte in Niedersachsen betreiben.
•4.2 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen sind

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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