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💰 Zuschuss

Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Personengesellschaften, das sind im Fall von Arbeitslosenprojekten und Weiterbildungsprojekten Bildungsträger in di
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Keine Förderung erhalten Sie für einzelbetrieblich ausgerichtete Weiterbildungsprojekte, unternehmensspezifische Schulungen, Schulungen von eigenen Produkten sowie betriebsspezifisches Coaching und Un
4.1 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
4.1.1 Projekte nach Nummer 2.1.1:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 70%

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Fachkräfteprojekten, die Regionale Fachkräftebündnisse stärken. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Programmgebiet „Stärker entwickelte Region“ grundsätzlich 40 Prozent und im Programmgebiet „Übergangsregion“ 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung kann durch Landesmittel auf bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden. Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben dürfen bei Projekten zur Fachkräftesicherung und bei Arbeitslosenprojekten höchstensEUR500.000 betragen. Führen Sie ein Weiterbildungsprojekt durch, müssen Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mindestensEUR10.000 und höchstensEUR200.000 betragen. Die Laufzeit Ihres Projekts zur Fachkräftesicherung oder Ihres Arbeitslosenprojekts soll normalerweise 36 Monate, die Laufzeit Ihres Weiterbildungsprojekts 24 Monate betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Für das Gesamtprogramm oder auch einzelne Programmteile können Förderaufrufe veröffentlicht werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG