F
Förderly
EntdeckenProgrammeBlogQuellen
F
Förderly
EntdeckenProgrammeBlogQuellen
Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Teilen:
Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
Team6SL1@ls.niedersachsen.de
📞
0541 5845343
📞
023/2831
🔗
soziales.niedersachsen.de

Zielgruppen

jugendregionalsozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Träger einer ambulanten Pflegeeinrichtung in einem ländlichen Gebiet in Niedersachsen bei Maßnahmen und Projekten zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in den Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten maximalEUR40.000 je Projekt bei einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten. Im Fall von Kooperationsprojekten kann jeder teilnehmende Träger zusätzlich bis zuEUR2.000 erhalten. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg, ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Träger von ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste).
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Eine Zuwendung kann nur gewährt werden für Maßnahmen von ambulanten Pflegeeinrichtungen, bei denen die Mehrheit der Pflegestandorte in Niedersachsen, jedoch außerhalb der Landeshauptstadt Hannover
•4.1.1 die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach § 7Abs.1 NPflegeG erfüllen oder
•4.1.2 einen Versorgungsvertrag nach § 132 aAbs.4SGBV abgeschlossen haben und ihren Beschäftigten eine Vergütung zahlen, die die Bedingungen des § 72Abs.3 a oder 3 bSGBXI in der am 20.7.2021 geltenden

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
Team6SL1@ls.niedersachsen.de
📞
0541 5845343
📞
023/2831
🔗
soziales.niedersachsen.de

Ähnliche Programme

💰 Zuschuss

Justiz (2021–2027)

Europäische Kommission

💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

💰 Zuschuss

BMEL-Exportförderprogramm

💰 Zuschuss

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

Ähnliche Programme

💰 Zuschuss

Justiz (2021–2027)

Europäische Kommission

💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

💰 Zuschuss

BMEL-Exportförderprogramm

💰 Zuschuss

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

Förderly – Daten basieren auf öffentlichen Informationen der Förderdatenbank des Bundes. Keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.

Impressum·Datenschutz·Quellen