Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Träger einer ambulanten Pflegeeinrichtung in einem ländlichen Gebiet in Niedersachsen bei Maßnahmen und Projekten zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in den Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten maximalEUR40.000 je Projekt bei einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten. Im Fall von Kooperationsprojekten kann jeder teilnehmende Träger zusätzlich bis zuEUR2.000 erhalten. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg, ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG