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💰 Zuschuss

Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischerRegionen durch die Umsetzung kooperativerEntwicklungsvorhaben und Modellvorhaben(Richtlinie „Zukunftsregionen in Niedersachsen“)

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@nbank.de
📞
+49 511 30031-0
📞
+49 511 30031-11
📞
021/1060
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www.mb.niedersachsen.de
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www.nbank.de
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portal.nbank.de

Zielgruppen

forschunginternationalkulturregionalsozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben in anerkannten niedersächsischen Zukunftsregionen. Sie erhalten die Förderung für investive und nichtinvestive kooperative Entwicklungs- und/oder Modellvorhaben in folgenden Handlungsfeldern: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ausEFRE- undESF+-Mitteln beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ bei einer Laufzeit von grundsätzlich 36 Monaten. Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssenEUR100.000 je Projekt betragen, im Fall von Gutachten, vorbereitenden Machbarkeitsstudien und KonzeptenEUR25.000 je Vorhaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Zuvor muss die Steuerungsgruppe der Zukunftsregion, in der Sie Ihr Vorhaben umsetzen möchten, Ihren Antrag prüfen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Gefördert werden Vorhaben, die im jeweiligen Programmgebiet der Regionenkategorien (SER/ÜR) durchgeführt werden (Artikel 108Abs.2 Buchst. b und c der Verordnung [EU] 2021/1060). Eine Förderung von
•4.2 Die Förderung von Vorhaben zu den Fördergegenständen zusammen mit Regionen anderer Bundesländer oder transnationale Vorhaben (Vorhaben mit Regionen aus anderenEU-Mitgliedstaaten) ist möglich, sofe
•Die notwendigen Fördermittel bringt jede beteiligte Region grundsätzlich selbst in die Kooperation ein. Trägt das Vorhaben zu den Zielen dieses Programms bei, kann das Vorhaben ganz oder teilweise auc

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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