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💰 Zuschuss

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase (Richtlinie Gründungsstipendium)

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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info@nbank.de
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+49 511 30031-0
📞
+49 511 30031-11
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023/2831
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www.nbank.de
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Zielgruppen

forschungjugend

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt die Gründung von innovativen, digitalen oder wissensorientierten Unternehmen durch personenbezogene Stipendien. Sie erhalten das Stipendium für Ausgaben zur Gründung eines Unternehmens und zum Lebensunterhalt in der Pre-Seed- und Seed-Phase. Die Höhe des Stipendiums beträgtEUR2.200 monatlich je gründende Person mit abgeschlossenem Studium oder abgeschlossener Ausbildung und anteilig jeEUR1.100 für studierende Gründende und andere Personen bei einer Stipendiumslaufzeit von maximal 10 Monaten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens und unter Verwendung der Antragsformulare über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Niedersachsen, die ein Unternehmen gründen wollen. Pro Gründung kann eine Einzelperson oder ein Team von bis zu 3 Personen ein G
•Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
•4.1 Zum Zeitpunkt der Bewilligung darf noch nicht gegründet worden sein. Darüber hinausgehend istVVNr. 1.3 zu § 44LHOnicht anzuwenden.
•4.2 Die Förderung erfolgt unter der Auflage, dass eine Begleitung der Gründung durch eine Hochschule, ein Start-up-Zentrum, eine Forschungseinrichtung oder einen sonstigen Accelerator stattfindet. Ein
•Der Sitz der begleitenden Einrichtung muss in Niedersachsen liegen.

Rechtsgrundlagen

§ 44 LHO

Richtlinie Gründungsstipendium) Förderdatenbank - Förderprogramme - Gewährung von Zuwend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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