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💰 Zuschuss

Touristische Projekte

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@nbank.de
📞
+49 511 30031-0
📞
+49 511 30031-11
📞
023/1315
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www.nbank.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Durchführung touristischer Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent, bei besonderen touristischen Projekten von großem Landesinteresse und bei Maßnahmen, die sich aus den Klimawirkungsketten des Projekts „Klimawandel anpacken – Anpassungsstrategien für den Tourismus in Niedersachsen“ ableiten lassen, bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximalEUR100.000 je Projekt. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 30.4. eines Jahres an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn die Gesamtfinanzierung der geförderten Projekte im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips gesichert ist.
•4.2 Mit der Umsetzung der Projekte soll im Jahr der Bewilligung begonnen werden. Die Laufzeit von Projekten soll zwölf Monate nicht überschreiten.
•4.3 Wenn der Zuwendungsempfänger einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihil

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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