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💰 Zuschuss

Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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kmu@nbank.de
📞
0511 300319284
📞
021/1060
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www.nbank.de
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portal.nbank.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelHandwerkIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Niedersachsen fördert Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder Handwerksunternehmen mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei anwendungsnahen innovativen Entwicklungsvorhaben. Sie erhalten die Förderung für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, mit deren Hilfe ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden. Auch für Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind, können Sie eine Förderung erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 35 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedochEUR100.000. Als kleines Unternehmen aus der „Übergangsregion – ÜR“ können Sie bis zu 45 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme elektronisch über das Kundenportal und postalisch bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung mit Sitz in Niedersachsen, die die Kriterien derEUf
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten.
•4.1 Gefördert werden Vorhaben, die im jeweiligen Programmgebiet der Regionenkategorien (SER/ÜR) durchgeführt werden (Artikel 108Abs.2 Buchst. b und c der Verordnung (EU) 2021/1060. Eine Förderung von
•Antragsberechtigt sind ausschließlich Antragsteller, die eine Betriebsstätte in Niedersachsen betreiben.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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