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💰 Zuschuss

Ökolandbau

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
info@lwk-niedersachsen.de
📧
oekolandbau@ml.niedersachsen.de
📞
0511 36650
📞
0511 36651505
🔗
www.agrarfoerderung-niedersachsen.de

Zielgruppen

forschunginternationaljugendregional

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die dazu beitragen, den ökologischen Landbau in Niedersachsen auszuweiten und die Zahl landwirtschaftlicher Betriebe zu erhöhen, die ökologisch wirtschaften. Sie erhalten die Förderung für Personalausgaben, Sach- und Reisekosten für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Sie bekommen aber höchstensEUR300.000 pro Jahr. Wenn Sie eine Förderung durch mehrere Stellen bekommen, ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Durchführung des Projektes haben oder eine kommunale Gebietskörperschaft oder ein Zusammenschluss kommunaler Gebietskörperschaften sind, kann die Höhe Ihres Zuschusses bis zu 75 Prozent betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
•4.1 Eine Zuwendung der jeweiligen unter Nummer 2.1 genannten Bereiche darf nur unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EU) 2022/2472 gewährt werden. Abweichend von Satz 1 können unter Ein
•4.2 Die Projekte müssen überwiegend in Niedersachsen umgesetzt werden, es sei denn, es erfolgt eine Beteiligung als Dritter an bundesweiten oder länderübergreifenden Projekten. Die Ergebnisse des Proj

Rechtsgrundlagen

§ 44 LHO

Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven

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Kontakt

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info@lwk-niedersachsen.de
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oekolandbau@ml.niedersachsen.de
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0511 36650
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0511 36651505
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