Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 25%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Kommunen beim Ausbau von Gigabitnetzen in sogenannten „grauen Flecken“. Das sind Gebiete mit einer zuverlässigen Datenrate von weniger als 100 Megabit pro Sekunde imDownload. Sie erhalten die Förderung als Ergänzung zu einer Förderung auf Grundlage der Gigabit-Richtlinie des Bundes. Gefördert werden Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen oder zur Umsetzung eines Betreibermodells. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördersumme muss mindestensEUR100.000 betragen (Bagatellgenze). Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
§ 44 LHO
Richtlinie des Bundes