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💰 Zuschuss

Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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Datenstand: Vor 5 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
PoststelleLSHannover@ls.niedersachsen.de
📞
0511 897010
🔗
www.ms.niedersachsen.de

Zielgruppen

jugendsozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Beratungsstelle, wenn Sie schwerpunktmäßig im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche arbeiten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt Sie erhalten maximal 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 1.12. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in Niedersachsen eine Beratungsstelle betreiben. Sie müssen
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Beratungsstelle muss gewährleisten,
•4.1.1 dass bei der Beratung und Information die Lebenslagen, Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen; dies kann familienbezogene Beratungsangebote einschließen,
•4.1.2 dass bei der Beratung in demselben Einzelfall eine Opfer- und Täterberatung nicht von derselben Person durchgeführt wird und dass Fachkräfte verschiedener geschlechtlicher Identitäten (mindesten

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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PoststelleLSHannover@ls.niedersachsen.de
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