Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Projekten der internationalen Jugendarbeit im In- und Ausland. Sie erhalten die Förderung vor allem für Sie können die Maßnahmen in Präsenz, hybrid und auch digital durchführen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt je Tag und teilnehmende Person, auch für Teilnehmende aus Deutschland im Ausland sowie bei besonderem Förderbedarf für eine Begleitperson pro teilnehmender Person Für Maßnahmen mit höherem Aufwand und für Vorbereitung, Auswertung und die Sprachmittlung können Sie erhalten. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis spätestens zum 1.4. für das jeweilige Haushaltsjahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesjugendamt.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG