Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune oder Verband bei Maßnahmen, die das Miteinander der Generationen und das nachbarschaftliche Zusammenleben im Sozialraum stärken. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Personal- und Sachkosten. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.11. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG