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💰 Zuschuss

Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
familienfoerderung-stiftungsbuero@ls.niedersachsen.de
📞
0511 897010
🔗
www.ms.niedersachsen.de

Zielgruppen

jugendregionalsozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune oder Verband bei Maßnahmen, die das Miteinander der Generationen und das nachbarschaftliche Zusammenleben im Sozialraum stärken. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Personal- und Sachkosten. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.11. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, die Träger eines Mehrgenerationenhauses oder eines selbstorganisierten Treffpunkts
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Gefördert werden
•4.1.1 Mehrgenerationenhäuser, die möglichst niedrigschwellige und sich am regionalen Bedarf orientierende Angebote für alle Generationen durchführen,
•a) vorrangig, soweit sie nach dem „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ gefördert werden und eine Kofinanzierungszusage durch das Land Niedersachsen erhalten haben. Inhaltli

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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familienfoerderung-stiftungsbuero@ls.niedersachsen.de
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0511 897010
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