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💰 Zuschuss

Soziale Innovation

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 70%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@nbank.de
📞
+49 511 30031-0
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+49 511 30031-11
📞
021/1060
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www.nbank.de
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www.stelle-fuer-soziale-innovation.de

Zielgruppen

fraueninternationalregionalsozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei sozial-innovativen Projekten, die der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer und verbesserter Lösungen für soziale Herausforderungen und zur Deckung lokaler und regionaler Bedarfe dienen und die grundsätzlich auf andere Regionen übertragbar sind. Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten: Außerdem werden landesweit 3 Stellen für soziale Innovation gefördert, um die Initiierung, Erprobung und Umsetzung innovativer Projektansätze voranzutreiben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und bis zu 80 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“. Bei der Förderung von Projekten beträgt deren Laufzeit grundsätzlich 36 Monate. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Die Antragstellung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen. Im Fall von Projektförderung ist die Antragstellung zweistufig. Zunächst erfolgt ein Aufruf zur Einreichung von Projektideen. Bei positiver Bewertung Ihrer Projektidee werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Programmgebietszuordnung
•4.1.1 Sozial-innovative Projekte nach Nummer 2.1.1
•Der Ort der Durchführung des Vorhabens muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ÜR oder SER) liegen, für das die Förderung beantragt wird.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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