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💰 Zuschuss

Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK

Niedersächsisches Kultusministerium

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
service@rlsb-lg.niedersachsen.de
📞
04131 152222
📞
04131 15452220
🔗
hauptsache-musik.org

Zielgruppen

jugendkulturregional

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen. Die Förderung erhalten Sie für überregionale, innovative und institutionsverbindende Projekte wie Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedochEUR15.000. Die Bagatellgrenze beträgtEUR2.500. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB), Lüneburg.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Sie erhalten keine Förderung für unbare Eigenleistungen.
•Zur Durchführung der Projekte sind qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen. In erster Linie werden Diplom-Musikpädagoginnen, Diplom-Musikpädagogen und staatlich geprüfte Musiklehrer

Rechtsgrundlagen

§ 44 LHO

Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahm

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