Niedersächsisches Kultusministerium
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen. Die Förderung erhalten Sie für überregionale, innovative und institutionsverbindende Projekte wie Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedochEUR15.000. Die Bagatellgrenze beträgtEUR2.500. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB), Lüneburg.
§ 44 LHO
Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahm