Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune mit überproportional hoher Zuwanderung bei Maßnahmen der Integration. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die dabei helfen, Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR50.000. Anträge richten Sie bitte an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, für die Stadt Salzgitter bitte an das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig. Sie müssen Ihren Antrag bis zum 31.3. eines Jahres einreichen.
§ 44 LHO
Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bewältigung der a