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💰 Zuschuss

Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzenderCO2-Einsparmaßnahmen („Niedersachsen InvestGRW“)

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@nbank.de
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+49 511 30031-0
📞
+49 511 30031-11
📞
023/1315
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www.nbank.de
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portal.nbank.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzendenCO2-Einsparmaßnahmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe. Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie die Förderung für Gefördert werden bei großen Unternehmen: Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens können Sie außerdem eine Förderung für folgendeCO2-reduzierende Zusatzinvestitionen bekommen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die Höhe Ihres Zuschusses muss bei einzelbetrieblichen Investitionen mindestensEUR20.000 betragen (Bagatellgrenze). Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Föderbank Niedersachsen (NBank).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Gefördert werden Vorhaben, die ausgehend von der Investitionssumme oder von der Anzahl der zu schaffenden Dauerarbeitsplätze bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte gemäß Nummer 2.3.2 desGRW-Ko
•4.2 Mit der Antragstellung muss ein Nachweis erbracht werden, dass mit dem Investitionsvorhaben nach Nummer 2.1 das Geschäftsmodell zukunftsfähiger wird durch Erhöhung des Innovationsgrades oder des D
•4.3 Für Vorhaben nach Nummer 2.2 ist unter Einbeziehung einer/eines sachverständigen Dritten,z.B.Energieberaterin, Energieberater, Bauingenieurin, Bauingenieur oder Architektin, Architekt nachzuweisen

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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