Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 35%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzendenCO2-Einsparmaßnahmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe. Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie die Förderung für Gefördert werden bei großen Unternehmen: Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens können Sie außerdem eine Förderung für folgendeCO2-reduzierende Zusatzinvestitionen bekommen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die Höhe Ihres Zuschusses muss bei einzelbetrieblichen Investitionen mindestensEUR20.000 betragen (Bagatellgrenze). Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Föderbank Niedersachsen (NBank).