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💰 Zuschuss

Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzenderCO2-Einsparmaßnahmen („Niedersachsen InvestEFRE“)

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

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Datenstand: Vor 5 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 10%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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info@nbank.de
📞
+49 511 30031-0
📞
+49 511 30031-11
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021/1060
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www.nbank.de
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Zielgruppen

regionalsozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen einschließlich Unternehmen des Beherbergungsgewerbes aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei einzelbetrieblichen Investitionen und ergänzendenCO2-Einsparmaßnahmen in folgender Fördergebietskulisse: Landkreise Celle, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Hildesheim, Lüneburg, Peine, Stade, Vechta, Verden und Wolfenbüttel, Region Hannover sowie kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg. Sie können nur dann eine Förderung erhalten, wenn Sie einzelbetriebliche Investitionsvorhaben undCO2-reduzierende Zusatzinvestitionen kombinieren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die Höhe Ihres Zuschusses muss bei einzelbetrieblichen Investitionen mindestensEUR20.000 betragen (Bagatellgrenze). Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Föderbank Niedersachsen (NBank).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU), die
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Mit der Antragstellung muss eine Erklärung erbracht werden, dass mit dem Investitionsvorhaben nach Nummer 2.1 das Geschäftsmodell zukunftsfähiger wird durch Erhöhung des Innovationsgrades oder des
•4.2 Für Vorhaben nach Nummer 2.2 ist unter Einbeziehung einer/eines sachverständigen Dritten,z.B.Energieberaterin, Energieberater, Bauingenieurin, Bauingenieur oder Architektin, Architekt nachzuweisen
•4.3 Gefördert werden nur Unternehmen, die in der zu fördernden Betriebsstätte die Anzahl der Arbeitsplätze um mindestens 5% erhöhen (bei neuer Betriebsstätte gilt das Kriterium automatisch als erfüllt

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einzelbetrieblicher I

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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