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💰 Zuschuss

Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
fabienne.froehlich@ls.niedersachsen.de
📞
0441 22297313
🔗
soziales.niedersachsen.de

Zielgruppen

jugendmigrantenregionalsozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie, wenn Sie eine Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe betreiben. Diese trägt zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zu einer chancengerechten Teilhabe bei und etabliert für Menschen mit einer Zuwanderungsgeschichte landesweit ein lokales Migrations- und Teilhabemanagement. Sie erhalten die Förderung für Ihre Personalausgaben zur Einrichtung und zum Betrieb Ihrer Koordinierungsstelle. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt 50 Prozent Ihrer Personalausgaben bis zu einer Höhe vonEUR70.000 für eine volle Stelle. Diese kann auch von 2 Personen wahrgenommen werden. Sie stellen Ihren Antrag normalerweise bis zum 31.10. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die Landkreise, die kreisfreien Städte, die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover sowie die Stadt Göttingen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist die Vorlage einer zielorientierten Projektbeschreibung zum Betrieb der Koordinierungsstelle. Projektinhalt ist dabei insbesondere die Erstellung
•4.1.1 Die Bestandsaufnahme basiert auf migrationspolitischen Daten und Informationen aus den Bereichen „Bevölkerung”, „Bildung und Qualifikation”, „Erwerbstätigkeit” und „Arbeitsmarkt, Soziales”.
•4.1.2 Das Handlungskonzept ist auf der Basis der Bestandsaufnahme zu erstellen und fortzuschreiben. Es stellt die Grundlage für das lokale strategische Integrationsmanagement dar und berücksichtigt di

Rechtsgrundlagen

§ 44 LHO

Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Koordinierungsste

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
fabienne.froehlich@ls.niedersachsen.de
📞
0441 22297313
🔗
soziales.niedersachsen.de

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