Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie, wenn Sie eine Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe betreiben. Diese trägt zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zu einer chancengerechten Teilhabe bei und etabliert für Menschen mit einer Zuwanderungsgeschichte landesweit ein lokales Migrations- und Teilhabemanagement. Sie erhalten die Förderung für Ihre Personalausgaben zur Einrichtung und zum Betrieb Ihrer Koordinierungsstelle. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt 50 Prozent Ihrer Personalausgaben bis zu einer Höhe vonEUR70.000 für eine volle Stelle. Diese kann auch von 2 Personen wahrgenommen werden. Sie stellen Ihren Antrag normalerweise bis zum 31.10. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
§ 44 LHO
Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Koordinierungsste