Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verband/Verein bei der Beratung von Menschen, die nach Deutschland zugewandert sind und in Niedersachsen leben. Sie erhalten die Förderung vor allem für die Information und individuelle Beratung Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aberEUR60.000 pro Jahr für eine volle Stelle. Darin enthalten sind Personalausgaben sowie personalbezogene Sachausgaben bis zu einer Höhe von 15 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG