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💰 Zuschuss

Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen (Richtlinie Migrationsberatung)

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
PoststelleLSOldenburg@ls.niedersachsen.de
📞
0441 22290
📞
0441 22297470
🔗
soziales.niedersachsen.de

Zielgruppen

jugendmigrantensozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verband/Verein bei der Beratung von Menschen, die nach Deutschland zugewandert sind und in Niedersachsen leben. Sie erhalten die Förderung vor allem für die Information und individuelle Beratung Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aberEUR60.000 pro Jahr für eine volle Stelle. Darin enthalten sind Personalausgaben sowie personalbezogene Sachausgaben bis zu einer Höhe von 15 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts. Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse sind nicht antragsberec
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Zuwendungen sind subsidiär zu den Fördermitteln des Bundes für die MBE und JMD in Anspruch zu nehmen.
•4.2 Zur Sicherstellung einer zielgerichteten und effizienten Aufgabenerledigung müssen grundsätzlich folgende Qualifikationsmerkmale für die beratenden Personen vorliegen:
•Eine wünschenswerte weitere Qualifikation sind beratungsrelevante Fremdsprachenkenntnisse.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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PoststelleLSOldenburg@ls.niedersachsen.de
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0441 22290
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0441 22297470
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