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💰 Zuschuss

Niedersächsische Weiterbildungsprämie

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@nbank.de
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+49 511 30031-0
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+49 511 30031-11
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www.nbank.de
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Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinHandwerkIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen gewährt Ihnen als Privatperson eine Prämie, wenn Sie eine Prüfung als Industrie- oder Fachmeisterin oder Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen oder im land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich (ausgeschlossen ist das Handwerk) abgelegt haben. Die Prüfung muss öffentlich-rechtlich geregelt sein. Sie erhalten die Förderung als einmalige Prämie in Höhe vonEUR1.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte online über das Kundeportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreich abgelegten öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung als Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen oder im land-, fors
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Prämie wird den in Nummer 3 genannten Absolventinnen und Absolventen gewährt, die ihre Prüfung vollständig und erfolgreich ab Inkrafttreten dieser Richtlinie abgeschlossen haben. Maßgeblich is
•4.2 Der Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der Antragstellerin oder des Antragstellers muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens
•4.3 Die Gewährung der Prämie ist ausgeschlossen, sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller für denselben Abschluss bereits eine Förderung in einem anderen Bundesland beantragt oder gewährt bek

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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