Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie nach § 45 cSGBXI beim Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, bei der Unterstützung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern sowie bei der Umsetzung von Modellvorhaben. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der projektbezogenen zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhaben an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Ihren Erstantrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag reichen Sie bitte bis zum 31.7. des Förderjahres ein. Ihren Fortsetzungsantrag reichen Sie bis zum 31.12. des Jahres ein, das dem Förderjahr vorausgeht.
§ 45 cSGBXI
§ 25 Abs. 1 TTDSG