Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt mit Mitteln des Bundes Sie als Stadt Wilhelmshaven, angrenzende Gemeinde oder anderen kommunalen und/oder steuerbegünstigten Beteiligten bei Investitionen, die nach Ende der Verstromung von Steinkohle dem Strukturwandel und der Beschäftigungssicherung in der Region dienen. Die Mittel des Bundes stehen in 3 Förderperioden zur Verfügung: Sie erhalten die Förderung für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur vor allem in folgenden Bereichen: Ebenfalls gefördert werden Investitionen der öffentlichen Verwaltung zusammen mit einem privaten Vertragspartner als Öffentlich Private Partnerschaft (Vorabfinanzierungs-ÖPP). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihr Zuwendungsbedarf muss normalerweise mindestensEUR50.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)