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💰 Zuschuss

Förderung von „Start Guides“ zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@nbank.de
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+49 511 30031-0
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+49 511 30031-11
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www.nbank.de

Zielgruppen

internationaljugendmigrantenregionalsozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Durchführung von Projekten, mit denen internationale Zuwandererinnen und Zuwanderer für den niedersächsischen Arbeitsmarkt gewonnen werden können. Sie erhalten die Förderung, wenn Sie Start Guides einsetzen, die überbetrieblich arbeiten und umsonst folgende Aufgaben erfüllen: Gefördert wird außerdem ein zentrales Koordinierungsprojekt, dessen Aufgabe es ist, eine landesweit kohärente Arbeitsmarktförderung zur Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer zu unterstützen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten die Förderung für eine Projektlaufzeit von maximal 24 Monaten. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Sie können Anträge nur zu bestimmten Antragsstichtagen einreichen, normalerweise zum 31.3. und zum 30.9. eines Jahres.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind in Niedersachsen ansässige juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts mit Erfahrung in der Unterstützung von Unternehmen bei der Gewinnung und betrieblichen
•Für das zentrale Koordinierungsprojekt sind in Niedersachsen ansässige juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts antragsbeerechtigt, die über rechts- und sozialwissenschaftliche K
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Keine Förderung bekommen
•4.1 Durchführungsort ist Niedersachsen. Die betreuten Betriebsstätten von Unternehmen müssen ebenfalls in Niedersachsen liegen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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