Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben zum zielgerichteten Umgang mit der Ressource Wasser im Hinblick auf den Klimawandel. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die Zuwendungen an kommunale Gebietskörperschaften für Grundlagenarbeit und Investitionen zur Umsetzung von Konzepten müssen mindestensEUR25.000 betragen, für andere Antragstellende mindestensEUR10.000 (Bagatellgrenze). Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu festgelegten Antragsstichtagen an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG