Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 60%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei der Errichtung und dem Ausbau von Technologie- und Gründerzentren. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für Außerdem können Sie eine Förderung für die Modernisierung der Wirtschaftsgüter im Rahmen der Vorgaben desGRW-Koordinierungsrahmens bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedochEUR5 Millionen, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG