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💰 Zuschuss

Zuwendungen zur Förderung für den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

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Datenstand: Vor 5 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@nbank.de
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+49 511 30031-0
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+49 511 30031-11
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021/1060
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www.nbank.de
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portal.nbank.de

Zielgruppen

forschungregionalsozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beim Bau und bei der Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren. Sie erhalten die Förderung für investive Ausgaben für sowie außerdem für erhöhte Investitionsausgaben, die sich aus einer stärker an der Kreislaufwirtschaft oder zur Anpassung an den Klimawandel orientierten Projektplanung ergeben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind vorzugweise kommunale Gebietskörperschaften, daneben auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnützigeGmbH, Stiftungen, eingetragene
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Gefördert werden Vorhaben, die im jeweiligen Programmgebiet der Regionenkategorien (SER/ÜR) durchgeführt werden (Artikel 108Abs.2 Buchst. b und c der Verordnung [EU] 2021/1060), aber nicht Regiona
•4.2 Voraussetzung für die Förderung des Baus und der Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren ist ein nachgewiesener Bedarf für technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründe
•Die Infrastruktur muss interessierten Nutzern zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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