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💰 Zuschuss

Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 40%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@nbank.de
📞
+49 511 30031-0
📞
+49 511 30031-11
📞
021/1060
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portal.nbank.de
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www.nbank.de

Zielgruppen

forschunginternationalkulturregional

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Niedersachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Aufbau und die Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Forschungs- und Transfervorhaben. Zu Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen gehören folgende Vorhaben: Im Rahmen der Forschungs- und Transferförderung erhalten Sie die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ausEFRE-Mitteln beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“. Werden zusätzlich Landesmittel eingesetzt, beträgt die Höhe des Zuschusses maximal 80 Prozent, bei Vorhaben des Klimaschutzes in Mooren für Dienststellen des Landes Niedersachsen und Hochschulen in staatlicher Verantwortung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Vorhaben des Klimaschutzes in Mooren müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestensEUR50.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens über die Strukturbeauftrage oder den Strukturfondsbeauftragten, die Beauftragte oder den Beauftragten für den Haushalt und die Leitung der Einrichtung über das Kundenportal sowie postalisch bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein. Sie müssen Ihren Antrag zu festgelegten Stichtagen einreichen, die im Internet bekanntgegeben werden. Einen Antrag für den Aufbau und die Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen können Sie jederzeit stellen. Für Verbundprojekte ist die Antragstellung zweistufig. In der 1. Stufe müssen Sie zum jeweiligen Stichag eine aussagekräftige Beschreibung Ihres Vorhabens in Form einer Verbundvereinbarung abgeben. Erreicht Ihre Beschreibung bei der Bewertung die Mindestpunktzahl, erhalten Sie die Aufforderung zur Antragstellung mit Fristsetzung für eine weitere Begutachtung in Stufe 2.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•mit Betriebsstätte in Niedersachsen.
•Im Fall von Innovationen für Klimaschutz in Mooren sind außerdem Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts und Vereine antragsberechtigt.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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