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💰 Zuschuss

Förderung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
schulze@lnvg.de
📞
0511 53333155
📞
0651/0060
🔗
www.lnvg.de

Zielgruppen

behinderte

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Aufgabenträger desÖPNVbei der Bestellung von Betriebsleistungen im Linienbetrieb des straßengebundenenÖPNV. Die Betriebsleistungen ergänzen den Schienenverkehr dort, wo eine Ausweitung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in die Fläche wirtschaftlich nicht vertretbar oder betrieblich nicht möglich ist. Sie erhalten die Föderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Steuerkraft der linienführenden Region bis zuEUR1,46 pro Fahrplankilometer plus zusätzlicheEUR0,10 im Fall von Anschubfinanzierungen. Der Förderzeitraum beträgt maximal 5 Jahre. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind niedersächsische Aufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) und Aufgabenträger anderer Bundesländer für in ihrer Zuständigkeit bestellte Betriebsle
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Zuwendungen können unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
•4.1 Die der Förderung zugrundeliegende Betriebsleistung wird auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen erbracht.
•4.2 Der Verkehr kann mit den vorhandenen Verkehrsleistungen nicht befriedigend bedient werden (§ 13Abs.2 Nr. 3 Buchst. a PBefG).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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