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💰 Zuschuss

Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Richtlinie Landschaftswerte 2.0)

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
lawe2.0@nbank.de
📞
0511 300319333
📞
021/1060
🔗
www.nbank.de
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portal.nbank.de

Zielgruppen

kulturregional

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen, die zur Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie zur Sicherung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen beitragen. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein. Beachten Sie bitte die im Internet veröffentlichten Stichtage für Ihre Antragstellung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Kommunen und deren Zusammenschlüsse, Naturparkträger, Verbände, Stiftungen, Vereine, Unternehmen sowie sonstige juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.
•4.1 Gefördert werden Vorhaben, die im jeweiligen Programmgebiet der Regionenkategorien (SER/ÜR) durchgeführt werden (Artikel 108Abs.2 Buchst. b und c der Verordnung (EU) 2021/1060). Eine Förderung von
•4.2 Im Rahmen dieser Richtlinien können auch interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Vorhaben mit Akteuren aus anderen Mitgliedsstaaten, auch außerhalb der Europäischen Union, und/oder

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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lawe2.0@nbank.de
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0511 300319333
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021/1060
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