Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 40%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ausEFRE-Mitteln beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“. Die Förderung kann durch Landesmittel auf 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet SER und 70 Prozent im Programmgebiet ÜR erhöht werden, für Kultureinrichtungen kann die Ergänzung höher ausfallen. Der Zuschuss beträgt maximalEUR2 Millionen (gilt nicht für Kultureinrichtungen), für die Organisation von Netzwerk-Projekten maximalEUR200.000, und mussEUR25.000 übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Es können Antragsstichtage festgelegt werden, die im Internet veröffentlicht werden.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG