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💰 Zuschuss

Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen (Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“)

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 40%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
energieeffizienz@nbank.de
📞
0511 300319333
📞
021/1060
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www.nbank.de
🔗
portal.nbank.de

Zielgruppen

kulturregional

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ausEFRE-Mitteln beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“. Die Förderung kann durch Landesmittel auf 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet SER und 70 Prozent im Programmgebiet ÜR erhöht werden, für Kultureinrichtungen kann die Ergänzung höher ausfallen. Der Zuschuss beträgt maximalEUR2 Millionen (gilt nicht für Kultureinrichtungen), für die Organisation von Netzwerk-Projekten maximalEUR200.000, und mussEUR25.000 übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Es können Antragsstichtage festgelegt werden, die im Internet veröffentlicht werden.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
•4.1 Räumliche Voraussetzungen
•Gefördert werden Vorhaben, die im jeweiligen niedersächsischen Programmgebiet der Regionenkategorien (SER/ÜR) durchgeführt werden (Artikel 108Abs.2 Buchst. b und c der Verordnung [EU] 2021/1060). Eine

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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energieeffizienz@nbank.de
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0511 300319333
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