•Die Fläche der zu fördernden Einrichtung darf nicht mehr als 500 Quadratmeter betragen.
•In der Einrichtung dürfen maximal 3 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein oder nicht mehr als 5 eigenproduzierte Neuproduktionen im Jahr durchgeführt werden.
•Des Weiteren gelten die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderkriterien.
•Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat im August 2022 eine Richtlinie zur Förderung von investiven Projekten kleiner Kultureinrichtungen in Niedersachsen veröffentlicht. Das Programm richtet
•Die Kulturförderung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur erfolgt auf Basis der 3 Säulen „Institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen“, „Projekt- und Programmförderung“ sowie „Regionale K