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💰 Zuschuss

Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung

Niedersächsisches Kultusministerium

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Datenstand: Vor 5 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@nbank.de
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+49 511 30031-0
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+49 511 30031-11
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021/1060
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Zielgruppen

jugend

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verein bei der Durchführung innovativer Projekte der beruflichen Erstausbildung. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise im SER-Gebiet („stärker entwickelte Region“) 40 Prozent und im ÜR-Gebiet („Übergangsregion“) 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von normalerweise 24 Monaten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zum 30.4. oder zum 30.9. eines Jahres über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Besonderheiten & Hinweise

•4.1 Die Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers muss und der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden sowie der Ort der Durchführung des Projekts sollen in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorien ÜR
•Die Verwaltungsbehörde kann die Durchführung eines Vorhabens außerhalb des Programmgebietes in begründeten Fällen unter den zusätzlichen Voraussetzungen gemäß Artikel 63Abs.3 der Verordnung (EU) 2021/
•Eine Förderung von Projekten nach Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/1057 bleibt unbenommen.
•4.2 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen sind:
•4.3 Bei der Antragstellung sind zur Beurteilung der Förderwürdigkeit als Qualitätskriterien nachzuweisen:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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