Niedersächsisches Kultusministerium
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verein bei der Durchführung innovativer Projekte der beruflichen Erstausbildung. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise im SER-Gebiet („stärker entwickelte Region“) 40 Prozent und im ÜR-Gebiet („Übergangsregion“) 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von normalerweise 24 Monaten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zum 30.4. oder zum 30.9. eines Jahres über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG