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💰 Zuschuss

Förderung der Küsten- und Hochseefischerei

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Datenstand: Vor 5 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
poststelle@sfa.niedersachsen.de
📞
0471 9725411
📞
021/1139
🔗
fischereiamt.niedersachsen.de

Zielgruppen

forschungkulturregionalsozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Vorhaben der Küstenfischerei und der Hochseefischerei. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art des Vorhabens zwischen 40 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Zuwendungen werden nur für Vorhaben gewährt, die mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für denEMFAF2021–2027 im Einklang stehen und nach den jeweils einschlägigen
•4.2 Antragstellerinnen oder Antragsteller müssen die Voraussetzungen nach Artikel 11 derEMFAF-Verordnung erfüllen.
•4.3 Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger hat sich durch eine Erklärung im Zuwendungsantrag damit einverstanden zu erklären, dass personenbezogene Daten in Bezug auf das Vorhaben gemä
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0471 9725411
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021/1139
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