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💰 Zuschuss

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Niedersächsisches Kultusministerium

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 20%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@nbank.de
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+49 511 30031-0
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+49 511 30031-11
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021/1237
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www.nbank.de

Zielgruppen

jugendsozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltHandwerkIT & SoftwareLandwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Investitionsvorhaben überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS). Sie erhalten die Förderung für Zusätzlich können Sie eine Förderung bei Personal- und Sachausgaben erhalten, wenn diese dem Auf- und/oder Ausbau eines Kompetenzzentrums oder der Durchführung eines Leitprojektes dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•die Träger von Berufsbildungsstätten im Bereich Handwerk, Landwirtschaft oder Stufenausbildung Bau sind.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden vor allem Ausgaben für Maßnahmen der Bauunterhaltung und Instandsetzungen, Verwaltungstätigkeit (ausgenommen Projektsteuerung), Finanzierung, Verbrauchsmittel und laufende Betri
•4.1 Gefördert werden können Träger von Berufsbildungsstätten, in denen ergänzende überbetriebliche Berufsbildung an Personen in betrieblichen Ausbildungs- und/oder Beschäftigungsverhältnissen (Meister

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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