Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei ambulanten Maßnahmen im Bereich der gemeindenahen Unterstützung und Förderung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, Erkrankungen des Zentralnervensystems und seelischen Behinderungen sowie ihren Angehörigen. Dazu zählen auch Angehörige von Kindern mit Autismusspektrumsstörung sowie Betroffene und ihre Angehörigen mit Zuwanderungsgeschichte. Sie erhalten die Förderung vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximalEUR15.000 pro Projekt. Die Bagatellgrenze für Ihr Vorhaben liegt beiEUR2.500. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. eines Jahres beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG