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💰 Zuschuss

Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de
📞
05121 3040
📞
05121 304611
🔗
www.ms.niedersachsen.de

Zielgruppen

jugendseniorensozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie beim Aufbau von Senioren- und Pflegestützpunkten und von Seniorenstützpunkten. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Einrichtung und zum Betrieb von Außerdem erhalten Sie eine Förderung für Projekte zur Digitalisierung der Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen und der Seniorenstützpunkte Niedersachsen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, als kommunale Gebietskörperschaft, die im Jahr der Antragstellung Bedarfsweisungen erhält, bekommen Sie bis zu 80 Prozent, höchstens aberEUR40.000 pro Jahr. Ihre Sachausgaben dürfen 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen und Seniorenstützpunkte Niedersachsen müssen die personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung gewährleisten. J
•4.1.1 Sofern es in einer kommunalen Gebietskörperschaft nach Nummer 3.1 Satz 1 einen Pflegestützpunkt nach § 7cSGBXI gibt, ist eine Kooperationsvereinbarung zu schließen, die eine konzeptionelle Zusam
•Der Aufgabenkatalog nach § 7cSGBXI sowie die Rahmenvereinbarung zur Verbesserung des Beratungsangebots für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in Niedersachsen sowie über die Einrichtung un

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de
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05121 3040
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05121 304611
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