Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 70%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben örtlicher Jugendgruppen und -initiativen. So soll jungen Menschen die diskriminierungsfreie Teilhabe an den Angeboten der Jugendarbeit ermöglicht werden. Es werden auf regionaler und auf Landesebene Einzelprojekte von ehrenamtlich geführten Jugendgruppen gefördert und auch übergreifende beziehungsweise koordinierende Projekte von ehrenamtlich geführten Jugendgruppen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Projekt zwischenEUR1.500 bis maximalEUR10.000 pro vollem Projektjahr, aber pro Monat durchschnittlich nicht mehr alsEUR850,00. Für ein maximal einjähriges Folgeprojekt erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Hauptprojekts. Diesen Zuschuss müssen Sie separat beantragen. Der Landesjugendring Niedersachsene.V.als Erstempfänger kann einmal jährlich auf der Grundlage der zu erwartenden Förderanträge der Letztempfänger einen Antrag beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellen. Das Antragsverfahren für die Letztempfänger regelt der Landesjugendring Niedersachsene.V.als Servicestelle. Es erfolgt ausschließlich online.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG