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💰 Zuschuss

4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 70%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de
📞
05121 3040
📞
05121 304611
🔗
www.4generation.de
🔗
www.ms.niedersachsen.de

Zielgruppen

jugendregionalsozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben örtlicher Jugendgruppen und -initiativen. So soll jungen Menschen die diskriminierungsfreie Teilhabe an den Angeboten der Jugendarbeit ermöglicht werden. Es werden auf regionaler und auf Landesebene Einzelprojekte von ehrenamtlich geführten Jugendgruppen gefördert und auch übergreifende beziehungsweise koordinierende Projekte von ehrenamtlich geführten Jugendgruppen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Projekt zwischenEUR1.500 bis maximalEUR10.000 pro vollem Projektjahr, aber pro Monat durchschnittlich nicht mehr alsEUR850,00. Für ein maximal einjähriges Folgeprojekt erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Hauptprojekts. Diesen Zuschuss müssen Sie separat beantragen. Der Landesjugendring Niedersachsene.V.als Erstempfänger kann einmal jährlich auf der Grundlage der zu erwartenden Förderanträge der Letztempfänger einen Antrag beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellen. Das Antragsverfahren für die Letztempfänger regelt der Landesjugendring Niedersachsene.V.als Servicestelle. Es erfolgt ausschließlich online.

Besonderheiten & Hinweise

•Als Erstempfänger ist der Landesjugendring Niedersachsene. V.antragsberechtigt. Diese Servicestelle ist mit der Umsetzung des Programms beauftragt und erhält selbst keine Förderung.
•Letztliche Empfänger der Leistungen sind
•mit Sitz in Niedersachsen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Projekte sollen zu den Themenschwerpunkten

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de
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