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💰 Zuschuss

Förderung von Familienerholungsurlauben und Familienfreizeiten

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
familienfoerderung-stiftungsbuero@ls.niedersachsen.de
📞
0511 89701360
🔗
soziales.niedersachsen.de

Zielgruppen

behindertejugendsozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Sozialverband bei der Durchführung von Maßnahmen der Familienerholung, sodass Sie die Beiträge der teilnehmenden Familien senken können. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer bis zuEUR15,00 je Übernachtung, dazu erhalten Sie folgende Zuschläge je Übernachtung für Die Höhe des Zuschusses für Familienfreizeiten beträgt pauschal Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Familien (für die Förderung von Familienurlauben) und die Maßnahmeträger (für die Förderung von Familienfreizeiten) richten ihren Antrag an Sie als Erstempfänger der Förderung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) und der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen (AGF) als Erstempfänge
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Allgemeine Voraussetzungen
•4.1.1 Zuwendungen werden für Familien gewährt, deren Familieneinkommen (Nr. 4.4.1) die Einkommensgrenze (Nr. 4.4.2) nicht überschreitet.
•4.1.2 Familieni.S.dieser Richtlinien sind Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Paare, jeweils mit ihrem Kind oder ihren Kindern, für das oder für die die Famil

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
familienfoerderung-stiftungsbuero@ls.niedersachsen.de
📞
0511 89701360
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soziales.niedersachsen.de

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