Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als unabhängige Erwerbslosenberatungsstelle, die die behördlichen Beratungsstrukturen niederschwellig und qualifiziert ergänzt. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Erstantragstellung einmalig bis zuEUR10.000 als Gründungszuschuss. Für den laufenden Betrieb Ihrer Beratungsstelle können Sie bis zuEUR13.500 pro Jahr als Zuschuss erhalten. Übernehmen Sie als Beratungsstelle federführend die Organisation und Durchführung von Netzwerk- oder Fortbildungsveranstaltungen auch für andere Beratungseinrichtungen, können Sie auf gesonderten Antrag hin einen zusätzlichen Zuschuss von bis zuEUR5.000 je Veranstaltung erhalten. Sie stellen Ihren Antrag bitte bis zum 1.10 für das Folgejahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG