Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustandes im Bereich der Übergangs- und Küstengewässer. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Vorhaben in Trägerschaft des Landes Niedersachsen und für Vorhaben von übergeordnetem Landesinteresse können Sie bis zu 100 Prozent erhalten. Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein.
§ 44 LHO
Richtlinie sowie gegebenenfalls unmittelbar benachbarte Bereiche