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💰 Zuschuss

Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer – ÜKW)

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder andere umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Vorhaben, zu denen Sie rechtlich verpflichtet sind (zum Beispiel verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen), sind von der Förderung ausgeschlossen.
4.1 Die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege sind zu berücksichtigen. Dabei sind die Grundsätze einer nachhaltigen Wasserwirtschaft, insbe
4.2 Das Vorhaben muss der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder der Verbesserung des chemischen Zustandes nach der EG-WRRL dienen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustandes im Bereich der Übergangs- und Küstengewässer. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Vorhaben in Trägerschaft des Landes Niedersachsen und für Vorhaben von übergeordnetem Landesinteresse können Sie bis zu 100 Prozent erhalten. Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG