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💰 Zuschuss

Psychosoziale Prozessbegleitung

Niedersächsisches Justizministerium

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
adol-poststelle@justiz.niedersachsen.de
📞
0441 2201220
📞
0441 2201420
🔗
ajsd.niedersachsen.de

Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen fördert Sie als Opferhilfeeinrichtung bei der Umsetzung von Angeboten der psychosozialen Prozessbegleitung. Sie erhalten die Förderung für die Personalausgaben für Ihre Fachkräfte, die die Prozessbegleitung durchführen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Personalausgaben für jede von Ihnen eingesetzte Fachkraft. Bei einem Personaleinsatz von bis zu 0,5 Arbeitskraftanteilen beträgt Ihr Zuschuss höchstensEUR6.000, bei mehr als 0,5 Arbeitskraftanteilen höchstensEUR12.000, jeweils für maximal 1 Jahr. Ihren Antrag richten Sie bitte an den Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen am Oberlandesgericht Oldenburg.

Besonderheiten & Hinweise

•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Antragsberechtigt sind Sie als juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, wenn Sie kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung nach Maßgabe des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung
•Der Zuwendungsempfänger hat bei Antragstellung nachzuweisen, dass er die nachfolgend dargestellten Voraussetzungen erfüllt:
•4.1 Qualifikation der in der psychosozialen Prozessbegleitung tätigen Personen
•Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die psychosoziale Prozessbegleitung durchführen, verfügen über eine Qualifikation gemäß § 3 PsychPbG sowie § 1 Nds.AGPsychPbG.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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adol-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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0441 2201220
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0441 2201420
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