Niedersächsisches Justizministerium
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen fördert Sie als Opferhilfeeinrichtung bei der Umsetzung von Angeboten der psychosozialen Prozessbegleitung. Sie erhalten die Förderung für die Personalausgaben für Ihre Fachkräfte, die die Prozessbegleitung durchführen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Personalausgaben für jede von Ihnen eingesetzte Fachkraft. Bei einem Personaleinsatz von bis zu 0,5 Arbeitskraftanteilen beträgt Ihr Zuschuss höchstensEUR6.000, bei mehr als 0,5 Arbeitskraftanteilen höchstensEUR12.000, jeweils für maximal 1 Jahr. Ihren Antrag richten Sie bitte an den Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen am Oberlandesgericht Oldenburg.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG