Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung für Suchtberatung und Suchtprävention, um die Hilfen für Suchtgefährdete und Suchtkranke zu verbessern. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die mit den Aufgaben Ihrer Fachstelle für Sucht und Suchtprävention verbunden sind, vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses wird durch einen festgelegten Berechnungsschlüssel ermittelt, der von der Einwohnerzahl abhängig ist. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 30.6. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG