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💰 Zuschuss

Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
beruf-qualifizierung@lwk-niedersachsen.de
📞
0511 36650
📞
0511 36651505
🔗
www.agrarfoerderung-niedersachsen.de

Zielgruppen

frauenregionalsozial

Fördergebiet

Niedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung sowie zum Wissensaustausch für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft oder im Gartenbau und für weitere Personen im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für die Organisation, Bereitstellung und Durchführung der Maßnahmen einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie für Pläne und Studien im Zusammenhang mit den Maßnahmen. Dazu gehören Förderfähig sind Maßnahmen in einem der folgenden Handlungsfelder: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sindEUR18,00 je zuwendungsfähiger teilnehmender Person und zuwendungsfähiger Unterrichtseinheit, maximal jedochEUR180,00 je Maßnahmentag. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme zu festgelegten Terminen an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die Teil einer staatlich geregelten Berufsausbildung oder weiterer gesetzlich geregelter Ausbildungsgänge im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen
•4.1 Zuwendungsvoraussetzungen sind:
•4.1.1 Die berufliche Qualifizierungsmaßnahme sowie das Angebot für den Wissenstransfer sind auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen durchzuführen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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beruf-qualifizierung@lwk-niedersachsen.de
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0511 36650
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0511 36651505
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