Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 60%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung sowie zum Wissensaustausch für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft oder im Gartenbau und für weitere Personen im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für die Organisation, Bereitstellung und Durchführung der Maßnahmen einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie für Pläne und Studien im Zusammenhang mit den Maßnahmen. Dazu gehören Förderfähig sind Maßnahmen in einem der folgenden Handlungsfelder: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sindEUR18,00 je zuwendungsfähiger teilnehmender Person und zuwendungsfähiger Unterrichtseinheit, maximal jedochEUR180,00 je Maßnahmentag. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme zu festgelegten Terminen an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG