Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie durch die Übernahme von Bürgschaften bei der Finanzierung von Wohnungsbau- oder Modernisierungsvorhaben. Sie können eine Bürgschaft erhalten für Darlehen Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft für Darlehen überEUR5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Wenn Sie gleichzeitig Wohnraumfördermittel beantragen, die von der NBank zu bewilligen sind, muss Ihr Antrag bei der Wohnraumförderstelle eingereicht und dort mit dem Förderantrag verbunden werden.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Bürgschaften des Landes Niedersachsen
Niedersächsisches Finanzministerium
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Niedersachsen
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen
Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Bürgschaften des Landes Niedersachsen
Niedersächsisches Finanzministerium
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Niedersachsen
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen