Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 85%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als finanzschwache Kommune dabei, an Förderrichtlinien zu Fonds der Europäischen Union der Förderperiode 2014 bis 2020 und der Förderperiode 2021 bis 2027 teilzunehmen. Es handelt sich um bestimmte Förderrichtlinien auf Grundlage derEU-FondsEFRE,ELER,ESFbeziehungsweiseESF+ für 2021 bis 2027 sowieEMFFbeziehungsweiseEMFAFfür 2021 bis 2027. Sie erhalten die Förderung für den Eigenanteil, den Sie im Rahmen der jeweiligen Förderprogramme erbringen müssen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die Hauptzuwendung gemäß der jeweiligen Förderrichtlinie eingeschlossen. Der Kofinanzierungszuschuss kann höchstensEUR500.000 je Vorhaben betragen. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR25.000 je Vorhaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.10. eines Jahres in schriftlicher oder elektronischer Form an das für Sie zuständige Amt für regionale Landesentwicklung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)